Neue Hygieneverordnung ab dem 13. September 2021

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
ab Montag gilt die neue (11.) Hygieneverordnung, die sich am 3-stufigen Warnstufenkonzept RLP orientiert (siehe Anhang).

Stufe 1 und 2 sehen für die Grundschulen eine Befreiung der Maskenpflicht am Sitzplatz und im Freien vor. Im Gebäude und in Bewegung im Klassensaal müssen grundsätzlich weiterhin Masken getragen werden. Für den Landkreis Kaiserslautern gilt im Moment die Warnstufe 1, d.h. ab Montag entfällt die Maskenpflicht am Sitzplatz und auf dem Pausenhof.

Der Sportunterricht im Innenbereich darf in Warnstufe 1 regulär ohne Maske und ohne Abstand in Klassenstärke durchgeführt werden. Individual- und Mannschaftssportarten sind mit Kontakt zulässig. Gleiches gilt bei guter Belüftung für das musikpraktische Arbeiten.
Die Testpflicht bleibt bestehen. Montags und mittwochs werden diese weiterhin im Klassenverband durchgeführt.

Bitte geben Sie Ihren Kindern weiterhin Masken für die Wege im Schulgebäude mit. Bitte denken Sie auch an eine Ersatzmaske. Vielen Dank!
Über Änderungen und nötige Anpassungen halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Ein schönes Wochenende und herzliche Grüße,

Ann-Kristin Schuff und Franziska Franke-Polz