Anmeldung der Schulneulinge zum Schuljahr 2022/23

Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder der Grundschule Mehlingen erfolgt am Dienstag, den 21. September im Altbau der Grundschule in Mehlingen, Hauptstraße 11, in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr. Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten im 1. Obergeschoss (Altbau) vorzustellen.

Stichtag ist der 31. August, d.h. alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren 6. Geburtstag haben, sind anzumelden.

Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Ebenfalls mitzubringen sind die unterschriebene Bescheinigung der Kindertagesstätte sowie ein Nachweis über die Masernschutzimpfung des Schulneulings. Nach der Einschreibung wird der Termin für die schulärztliche Untersuchung festgelegt. Zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Die Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder (“Kannkinder”) erfolgt in der zweiten Februarhälfte 2022, kann jedoch auch zum obigen Termin vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung aktuellen Hygienevorschriften und -hinweise auf unserer Homepage: https://gsmehlingen.de

Mit freundlichen Grüßen,

die Grundschule Mehlingen