Information über die verpflichtenden Selbsttests ab 26.4.21

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie vielleicht bereits aus den Medien erfahren haben, sieht das neu beschlossene Notbremse-Gesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor, dass die Selbsttestung von Schülerinnen und Schülern ab kommenden Montag (26.04.21) verpflichtend wird.

Ein negatives Testergebnis, dass nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist somit Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in der Schule. Eine Teilnahme ohne negatives Testergebnis ist somit zukünftig leider nicht mehr möglich. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bildungsministeriums.

In Abstimmung mit den Gremien der Schulgemeinschaft gibt es folgende Möglichkeiten ein negatives Testergebnis vorzulegen.

1. Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule

2. Testung bei Ärztinnen und Ärzten mit schriftlichem Nachweis

3. Testung in anerkannten Testzentren

Eine Liste der Schnelltest-Zentren im Landkreis Kaiserslautern finden Sie gemeinsam mit dem Schreiben im Anhang.

Die Testung erfolgt weiterhin für Gruppe A Montag und Mittwoch und für Gruppe B Dienstag und Donnerstag.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis! Die Grundschule Mehlingen