Info zur Testpflicht und zum Umgang mit geimpften und genesenen Kindern

Liebe Eltern und Sorgenberechtigte der Grundschule Mehlingen,
auch im schulischen Bereich gibt es die Möglichkeit, die Kinder von der Testpflicht befreien zu lassen, wenn ein Status als geimpft oder/und genesen nachgewiesen wird. Der Impfschutz tritt etwas 14 Tage nach der 2. Impfung ein. Eine Befreiung ist selbstverständlich mit entsprechendem Nachweis bei der Lehrkraft Ihres Kindes möglich.


Es besteht aber für die Kinder auch die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis weiterhin mittesten zu lassen. Wir waren dazu auch mit dem Gesundheitsamt und er ADD im Gespräch. Damit wird es für uns als Schule einfacher, das Infektionsgeschehen hier vor Ort besser im Blick zu behalten.
Liegt uns bereits eine solche Befreiung von der Testpflicht vor, hat uns die ADD ein Schreiben übersandt, mit dem Sie einer Testung auf freiwilliger Basis zustimmen können. Diese und das Schreiben der ADD hänge ich Ihnen an. Sie erhalten es aber auch in Papierform vom Sekretariat.


Vielen Dank und herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff