Info zur neuen Hygieneverordnung

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
heute erreichten uns die Änderungen für unseren Schulbetrieb zur neuen (13.) Hygieneverordnung. Ab sofort gilt wieder die durchgehende Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, einschließlich des allgemeinen Unterrichts und im Sport.

Bitte geben Sie Ihren Kindern deshalb eine ausreichende Anzahl Masken (mindestens 3) pro Tag mit in die Schule.


Ganztagsbetrieb ab dem 6.12.2021

Mit dieser neuen Verordnung wird es ebenfalls wieder möglich, Ihr Kind auf Antrag von Ganztagsbetrieb zu beurlauben. Dieser muss schriftlich an die Schulleitung übermittelt werden, gerne per Mail an info@gsmehlingen.de.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Befreiung nach Unterrichtsschluss ab 12.05 Uhr oder ab 13.05 Uhr oder aber nach der Lernzeit (Klasse 1+2 ab 14.00 Uhr und Klasse 3+4 ab 15.00 Uhr) möglich. Sie gilt für die gesamte Schulwoche und solange die Verordnung nicht aufgehoben wird.

Herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff

Elternschreiben zum Winter 2021 von Frau Ministerin Hubig