Anmeldung der “Kann-Kinder”

Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder („Kannkinder“) an der Grundschule Mehlingen, die nach dem 1. September 2022 ihr sechstes Lebensjahr vollenden.

Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 die Grundschule Mehlingen besuchen wollen, können angemeldet werden, wenn auf Grund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung. In die Entscheidungsfindung soll, mit Zustimmung der Eltern, die Kindertagesstätte einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um Kinder, die nach dem 1. September 2022 ihr sechstes Lebensjahr vollenden und somit nicht schulpflichtig sind.

Die Anmeldung findet an der Grundschule Mehlingen

in der Woche vom 14.02.22 – 18.02.22 von 09.00 – 11.00 Uhr

im Sekretariat der Schule statt.

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch im Sekretariat an.

Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Zusätzlich brauchen Sie für die Anmeldung unbedingt eine Bescheinigung Ihres Kindergartens. Dieser Vordruck kann ab sofort im Sekretariat abgeholt werden. Füllen Sie diesen vollständig aus und lassen ihn bei Ihrem Kindergarten unterschreiben. Bitte beachten Sie die 3G-Regeln.