Zu den Regelungen des Shutdowns ab dem 16. Dezember 2020

Wie Sie sicherlich gestern in den Medien gehört / gelesen haben, steht uns ab Mittwoch ein härterer Lockdown bevor. Auf der Seite des Ministeriums sind folgende Aussagen zu finden:

“In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können zuhause bleiben. Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden. Für die Zeit nach den Ferien gilt: In den Wochen vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an; für Schüler oder Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist. Wir werden mit den Trägern der Schülerbeförderung Gespräche führen, damit die Schülerbeförderung zur Wahrnehmung der Notbetreuung aufrechterhalten bleibt.” (https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/zu-den-regelungen-des-shutdowns-ab-dem-16-dezember-2020/)

Genauere Bedingungen zu der Notbetreuung sind noch nicht bekannt. Wir informieren die Elternschaft, sobald wir mehr wissen.

Wir benötigen von allen Sorgeberechtigen, die Kinder bei uns haben, so zeitig wie möglich zwei Infos:

1) Wird das Kind ab Mittwoch (16.12.20) zu Hause sein?

2) Wird das Kind in der Zeit vom 4. – 15. Januar am Fernunterricht zu Hause teilnehmen oder ist eine Notbetreuung notwendig.

Vielen Dank!