Info zur Zeugnisausgabe und Corona-Situation an unserer Schule

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,

am Freitag, den 28. Januar 2022 erhalten die Kinder ihre Zeugnisse. Der Unterricht endet an diesem Tag für alle Kinder um 12.05 Uhr. Die Betreuung findet statt und der 13.05 Uhr Bus fährt. Sollte sich Ihr Kind in Absonderung befinden, haben Sie die Möglichkeit das Zeugnis am Freitag zwischen 8.15 Uhr und 12.15 Uhr abzuholen.

Ebenso wie die Coronazahlen im Moment steigen, nehmen auch bei uns an der Schule die Fälle langsam zu. Die Zahlen ändern sich täglich und die einzelnen Lerngruppen werden informiert, sobald sich ein Verdachtsfall durch die schulische Testung ergibt oder eine bestätigte Coronainfektion innerhalb der Lerngruppe vorliegt.

Wir sind mit dem Gesundheitsamt täglich in Kontakt und versuchen Sie so zeitnah wie möglich zu den Entwicklungen in der/n Lerngruppe/n Ihres/Ihrer Kindes/Kinder auf dem Laufenden zu halten. Dabei sind wir an die Verordnungen des Gesundheitsamts gebunden und verantwortlich für die genaue Umsetzung.
Bei Fragen melden Sie sich gern unter info@gsmehlingen.de oder 06303/6566!
Herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff

Anmeldung der “Kann-Kinder”

Anmeldung der noch nicht schulpflichtigen Kinder („Kannkinder“) an der Grundschule Mehlingen, die nach dem 1. September 2022 ihr sechstes Lebensjahr vollenden.

Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 die Grundschule Mehlingen besuchen wollen, können angemeldet werden, wenn auf Grund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung trifft die Schulleitung. In die Entscheidungsfindung soll, mit Zustimmung der Eltern, die Kindertagesstätte einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um Kinder, die nach dem 1. September 2022 ihr sechstes Lebensjahr vollenden und somit nicht schulpflichtig sind.

Die Anmeldung findet an der Grundschule Mehlingen

in der Woche vom 14.02.22 – 18.02.22 von 09.00 – 11.00 Uhr

im Sekretariat der Schule statt.

Bitte melden Sie sich vorab telefonisch im Sekretariat an.

Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Zusätzlich brauchen Sie für die Anmeldung unbedingt eine Bescheinigung Ihres Kindergartens. Dieser Vordruck kann ab sofort im Sekretariat abgeholt werden. Füllen Sie diesen vollständig aus und lassen ihn bei Ihrem Kindergarten unterschreiben. Bitte beachten Sie die 3G-Regeln.

Info zur Anpassung des Hygiene- und Testkonzepts ab 14.01.22

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
gestern am späten Nachmittag erreichte und eine angepasste Version des Hygiene- und Testkonzepts für Schulen.


Eine wichtige Änderung für uns ist, dass im Rahmen der Maskenpflicht nur noch medizinische Masken (OP-Masken) und FFP2 Masken von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft getragen werden dürfen. Stoffmasken dürfen nicht mehr getragen werden und eine Teilnahme am Unterricht ist ohne medizinische Maske nicht möglich.
Wir möchten Sie deshalb bitten, Ihren Kindern eine ausreichende Anzahl an medizinischen Masken im Schulranzen mitzugeben, damit auch ein Wechsel der Masken möglich ist.


Auch für das Testen im Fall einer Infektion innerhalb einer Lerngruppe gibt es Anpassungen zu den Quarantänezeiten und zum Testen. Sollte dieser Fall eintreten, informieren wir Sie dazu nach Vorgaben und in Absprache mit dem Gesundheitsamt Kreis Kaiserslautern.
In diesem Zusammehang möchten wir Sie noch einmal dringend bitten, im Fall von Krankheitssymtomen oder aber bei Kontakt mit Corona-Verdachtsfällen im Familien- und Freundeskreis, deren Bestätigung aussteht, Ihre Kinder vorsorglich zu Hause zu lassen. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Gesundheit unserer Schulgemeinschaft zu schützen und den Präsenzunterricht an unserer Schule so lang wie möglich für alle aufrecht erhalten zu können.


Uns ist bewusst, dass die veränderten Maßnahmen und Verordnungen alle in besonderem Maße belasten und immer wieder neue Anstrengungen für alle Seiten bedeuten. Deshalb liegt es uns am Herzen, Ihnen an dieser Stelle noch einmal Dankeschön zu sagen für Ihr Vertrauen, Ihre Geduld und unsere gemeinsamen Anstrengungen für die Kinder und unsere Schulgemeinschaft.


Herzliche Grüße, Franziska Franke-Polz und Ann-Kristin Schuff

Info zur Testpflicht und zum Umgang mit geimpften und genesenen Kindern

Liebe Eltern und Sorgenberechtigte der Grundschule Mehlingen,
auch im schulischen Bereich gibt es die Möglichkeit, die Kinder von der Testpflicht befreien zu lassen, wenn ein Status als geimpft oder/und genesen nachgewiesen wird. Der Impfschutz tritt etwas 14 Tage nach der 2. Impfung ein. Eine Befreiung ist selbstverständlich mit entsprechendem Nachweis bei der Lehrkraft Ihres Kindes möglich.


Es besteht aber für die Kinder auch die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis weiterhin mittesten zu lassen. Wir waren dazu auch mit dem Gesundheitsamt und er ADD im Gespräch. Damit wird es für uns als Schule einfacher, das Infektionsgeschehen hier vor Ort besser im Blick zu behalten.
Liegt uns bereits eine solche Befreiung von der Testpflicht vor, hat uns die ADD ein Schreiben übersandt, mit dem Sie einer Testung auf freiwilliger Basis zustimmen können. Diese und das Schreiben der ADD hänge ich Ihnen an. Sie erhalten es aber auch in Papierform vom Sekretariat.


Vielen Dank und herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff

Ein guten Start in das neue Jahr 2022!

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,

ein frohes, neues Jahr und einen guten Start nach den Weihnachtsferien in der Schule wünsche ich Ihnen und Euch, liebe Kinder, von Herzen!

Ich hoffe, Sie alle konnten eine schöne Zeit verleben und sind gut in das neue Jahr gerutscht!

Die Hygieneregeln gelten in gleicher Form wie vor den Ferien. Bitten denken Sie daran, Ihren Kindern ausreichend Masken zum Wechseln einzupacken!

Herzliche Grüße
Ann-Kristin Schuff

Info zu den Weihnachtsferien: 23.12.2021 bis 2.1.2022

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
am Mittwoch, den 22.12.2021 ist unser letzter Schultag in diesem Jahr! Der Unterricht endet ganz normal für die 1.&2. Klasse um 12.05 Uhr und für die 3.&4. Klasse um 13.05 Uhr.

Ganztagsschule findet statt und endet wie gewohnt um 15.50 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, die Kinder von der Teilnahme am Ganztag zu beurlauben. Sollte der Wunsch bestehen, bitte ich Sie ein kurze Infomail an die info@gsmehlingen.de zu schicken. Die Betreuung findet ebenfalls statt.

Am Donnerstag, den 23.12.2021 ist der erste Ferientag! Die Schule beginnt wieder am Montag, den 3.1.2022!
Wir wünschen Ihnen, den Kindern und Ihren Familien eine wunderschöne Weihnachtswoche, mit vielen schönen Momenten und Zeit für die Dinge, die Ihnen am Herzen liegen. Gute Erholung und einen schönen Start in 2022!

Herzliche Weihnachtsgrüße, Ann-Kristin Schuff

Info zur neuen Hygieneverordnung

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
heute erreichten uns die Änderungen für unseren Schulbetrieb zur neuen (13.) Hygieneverordnung. Ab sofort gilt wieder die durchgehende Maskenpflicht für alle Personen im gesamten Schulgebäude, einschließlich des allgemeinen Unterrichts und im Sport.

Bitte geben Sie Ihren Kindern deshalb eine ausreichende Anzahl Masken (mindestens 3) pro Tag mit in die Schule.


Ganztagsbetrieb ab dem 6.12.2021

Mit dieser neuen Verordnung wird es ebenfalls wieder möglich, Ihr Kind auf Antrag von Ganztagsbetrieb zu beurlauben. Dieser muss schriftlich an die Schulleitung übermittelt werden, gerne per Mail an info@gsmehlingen.de.

Aus organisatorischen Gründen ist eine Befreiung nach Unterrichtsschluss ab 12.05 Uhr oder ab 13.05 Uhr oder aber nach der Lernzeit (Klasse 1+2 ab 14.00 Uhr und Klasse 3+4 ab 15.00 Uhr) möglich. Sie gilt für die gesamte Schulwoche und solange die Verordnung nicht aufgehoben wird.

Herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff

Elternschreiben zum Winter 2021 von Frau Ministerin Hubig

Wichtige INFO zum Umgang mit Corona- Verdachtsfällen

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
wir müssen jeden Tag sehr sorgfältig Verdachtsfälle und nachgewiesene Corona-Infektionen erfassen. Nur so ist es uns möglich, die aktuelle Situation mit Blick auf Corona und mögliche Infektionen in unserer Schule richtig einzuschätzen und mit dem Gesundheitsamt und der ADD zu besprechen.
Leider ist es in der letzten Zeit vorgekommen, dass wir z.B. erst nachträglich von einer PCR-Testung von Kindern erfahren haben.
Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, uns immer unter info@gsmehlingen oder telefonisch unter 063036566 zu informieren, sollte ein solcher Test bei Ihrem Kind angeordnet worden sein oder aber eine Quarantäne oder Coronaverdacht bestehen. Sie können uns so aktiv unterstützen, weiteren möglichen Infektionen vorzubeugen, unsere Schule offen zu halten und vor allen Dingen unsere Kinder zu schützen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung! Herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff

Ab Mittwoch, den 24. November, gilt 3G für alle Besucher und Beschäftigte der Schule!

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,

mit der heute veröffentlichten, neuen Hygieneverordnung (12.) für Schulen treten neue Regelungen für das Betreten der Schule in Kraft.
Ich möchte Sie deshalb informieren, dass ab dem 24.11.21 3G für alle Besucher und Beschäftigte der Schule gilt.

Das heißt, bei Betreten der Schule muss ein Nachweis über eine Genesung, Impfung oder ein aktuelles Testzertifikat (PCR nicht älter als 48 Stunden, POC nicht älter als 24 Stunden) mitgeführt werden. Bitte melden Sie sich deshalb telefonisch im Sekretariat an.

Herzliche Grüße,
Ann-Kristin Schuff

Ab 22.11.21 wieder 2 Selbsttests pro Woche

Liebe Schulgemeinschaft der Grundschule Mehlingen,
ab dieser Woche gilt für den Landkreis Kaiserslautern die Warnstufe 2. Der Ministerrat hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen erneut beraten. Dabei wurde unter anderem beschlossen, die Teststrategie bezogen auf die anlasslose Testung an das Corona-Warnstufensystem des Landes anzupassen. Wir führen deshalb die Selbsttests wieder zweimal pro Woche durch. Unsere Testtage sind Montag und Mittwoch. Für Grundschulen gilt auch in Warnstufe 2 keine Maskenpflicht im Unterricht, sondern erst beim Verlassen des Platzes und auf dem Weg durch das Schulhaus.
Sollte es in einer Klasse einen Verdachtsfall oder bestätigten Coronafall durch das Gesundheitsamt geben, wird in dieser Lerngruppe täglich getestet (an 5 aufeinanderfolgenden Tagen). Es gilt in diesen Lerngruppen auch eine sofortige Maskenpflicht im Unterricht. Bitte beachten Sie: Als Masken dürfen dann ausschließlich nur medizinische Masken oder FFP2-Masken getragen werden.
Sollte dies auf eine Lerngruppe zutreffen, werden die Kinder, Eltern und Sorgeberechtigte am selben Tag durch die Klassenleitung informiert. Denken Sie bitte deshalb daran, Ihren Kindern eine ausreichende Anzahl an Masken zum Wechseln mit in den Schulranzen zu geben.
Nach Mitteilung der ADD vom 17.11.2021 soll uns bis spätestens morgen, die Erläuterungen zur neuen Teststrategie für Schulen im Winter in einer aktualisierten Fassung des Hygieneplans sowie des Testkonzeptes zugehen. Sollten sich hier weitere entscheidende Änderungen finden, werde ich Sie umgehend informieren. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Herzliche Grüße, Ann-Kristin Schuff